Vorsorge

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Der Bestattungs-Vorsorgevertrag

 

 

Mit einem Vorsorgevertrag bitten Sie ein Bestattungsunternehmen,

Ihren letzten Willen auszuführen.In so einem Vertrag müssen zwei entscheidende

Dinge geregelt werden.

 

 

Was ist ihr letzter Wille und was kostet das ?

 

 

In einem Trauerfall stehen die Angehörigen und Hinterbliebenen vor dieser großen Frage

und müssen nach eigenem Wissen  und natürlich unter Berücksichtigung der Kosten wichtige

und langfristige Entscheidungen treffen.Dies ist eine sehr große Herausforderung, weil man

am Ende nicht wirklich weiß, was der Verstorbene sich schlussendlich gewünscht hat.

 

 

Gerade deshalb ist eine Vorsorge so wichtig.

 

 

In einem solchen Vertrag können alle grundlegenden Punkte einer Bestattung festgelegt werden.

Darüber hinaus ist es eine Frage des Vertrauens zwischen Ihnen und dem von Ihnen

ausgesuchten Bestatter, ob er Ihre Wünsche versteht und umsetzen kann.

 

 

In einem Vorsorgevertrag können folgende Dinge zu Ihren Lebzeiten

bereits verbindlich geregelt werden:

 

Bestattungsart

Friedhof

Grabart

Traueranzeige

Gestaltung der Trauerfeier

Kosten für den Sarg, Einbettung und/oder Urne

Trauercafé

Grabmal

Grabinschrift

Grabpflege

 

 

Dies sind nur grobe Anhaltspunkte. Sie können mehr oder auch nur einen Teil der Dinge festlegen.

 

 

Sie regeln alle Details in einem streng vertraulichen Gespräch. Über die hierbei getroffenen Absprachen erhalten nur Sie selbst und von Ihnen bevollmächtigte Personen Auskünfte. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern.

 

 

 

Und ganz wichtig: Ändert sich Ihre Meinung, können Sie den Vertrag jederzeit anpassen und verändern