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Der Bestattungs-Vorsorgevertrag
Mit einem Vorsorgevertrag bitten Sie ein Bestattungsunternehmen,
Ihren letzten Willen auszuführen.In so einem Vertrag müssen zwei entscheidende
Dinge geregelt werden.
Was ist ihr letzter Wille und was kostet das ?
In einem Trauerfall stehen die Angehörigen und Hinterbliebenen vor dieser großen Frage
und müssen nach eigenem Wissen und natürlich unter Berücksichtigung der Kosten wichtige
und langfristige Entscheidungen treffen.Dies ist eine sehr große Herausforderung, weil man
am Ende nicht wirklich weiß, was der Verstorbene sich schlussendlich gewünscht hat.
Gerade deshalb ist eine Vorsorge so wichtig.
In einem solchen Vertrag können alle grundlegenden Punkte einer Bestattung festgelegt werden.
Darüber hinaus ist es eine Frage des Vertrauens zwischen Ihnen und dem von Ihnen
ausgesuchten Bestatter, ob er Ihre Wünsche versteht und umsetzen kann.
In einem Vorsorgevertrag können folgende Dinge zu Ihren Lebzeiten
bereits verbindlich geregelt werden:
Bestattungsart
Friedhof
Grabart
Traueranzeige
Gestaltung der Trauerfeier
Kosten für den Sarg, Einbettung und/oder Urne
Trauercafé
Grabmal
Grabinschrift
Grabpflege
Dies sind nur grobe Anhaltspunkte. Sie können mehr oder auch nur einen Teil der Dinge festlegen.
Sie regeln alle Details in einem streng vertraulichen Gespräch. Über die hierbei getroffenen Absprachen erhalten nur Sie selbst und von Ihnen bevollmächtigte Personen Auskünfte. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern.
Und ganz wichtig: Ändert sich Ihre Meinung, können Sie den Vertrag jederzeit anpassen und verändern